Soziale Funktion der Rechtsschutz-Versicherung

Die Rechtsschutz-Versicherung hat auch eine wichtige soziale Funktion.
Sie stellt vor dem Gesetz bzw. vor Gericht eine Chancengleichheit her. Ein Rechtsstreit oder allein die Gebühr für den oder die Anwälte können immens hoch sein. Zudem können Ihnen auch die Kosten der gegnerischen Anwälte je nach Urteil auferlegt werden.
So haben Sie bei einem Streitwert von nur rund 2.500 EUR (z.B. bei einem Verkehrsunfall mit Blechschaden) ein Kostenrisiko von bis zu 2.695 EUR (I. und II. Instanz) zu tragen, sollten Sie vor Gericht unterliegen. Hinzu kommen in aller Regel noch teure Gutachterkosten sowie Kosten für Andere, z.B. geladene Zeugen.

Und wie sieht es im Arbeitsrecht aus? Wussten Sie, dass Sie in der I. Instanz vor dem Arbeitsgericht – auch wenn ihnen voll Recht zugesprochen worden sein sollte (!) – Ihre Anwaltskosten selbst begleichen müssen? Hier sind die Streitwerte und somit die Kosten in der Regel noch höher!

Mehr zum Thema Kosten finden Sie übrigens in der Rubrik Kostenrisiko.