Leistungsumfang
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutz-Versicherung?
Im Falle eines Rechtsstreits können erhebliche Kosten auf Sie zukommen.
Die Rechtsschutz-Versicherung zahlt je nach versichertem Umfang u.a.:
Die Kosten werden bis maximal zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme übernommen.
Darüber hinaus stellt die Rechtsschutz-Versicherung die Strafkaution als zinsloses Darlehen zur Verfügung.
Selbstverständlich werden keine Geldstrafen oder Bußgelder bezahlt.
Von den zu übernehmenden Kosten wird eine eventuell vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligungen je Rechtsschutzfall abgezogen.
Die Rechtsschutz-Versicherung zahlt je nach versichertem Umfang u.a.:
- die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren des eigenen Anwalts
- Gerichtskosten
- Entschädigungen für Zeugen
- Kosten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen
- Kosten für bis zu drei Vollstreckungen je Titel
- Rechtsanwaltsgebühren der Gegenseite, soweit Sie zu deren Erstattung verpflichtet worden sind
Die Kosten werden bis maximal zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme übernommen.
Darüber hinaus stellt die Rechtsschutz-Versicherung die Strafkaution als zinsloses Darlehen zur Verfügung.
Selbstverständlich werden keine Geldstrafen oder Bußgelder bezahlt.
Von den zu übernehmenden Kosten wird eine eventuell vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligungen je Rechtsschutzfall abgezogen.