Leistungsumfang

Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutz-Versicherung?
Im Falle eines Rechtsstreits können erhebliche Kosten auf Sie zukommen.
Die Rechtsschutz-Versicherung zahlt je nach versichertem Umfang u.a.:
  • die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren des eigenen Anwalts
  • Gerichtskosten
  • Entschädigungen für Zeugen
  • Kosten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen
  • Kosten für bis zu drei Vollstreckungen je Titel
  • Rechtsanwaltsgebühren der Gegenseite, soweit Sie zu deren Erstattung verpflichtet worden sind

Die Kosten werden bis maximal zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme übernommen.
Darüber hinaus stellt die Rechtsschutz-Versicherung die Strafkaution als zinsloses Darlehen zur Verfügung.
Selbstverständlich werden keine Geldstrafen oder Bußgelder bezahlt.

Von den zu übernehmenden Kosten wird eine eventuell vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligungen je Rechtsschutzfall abgezogen.