Eigenbedarfskündigung

Birgit G. ist Mieterin einer Dreizimmerwohnung.

Gegen die vom Vermieter ausgesprochene Eigenbedarfskündigung geht sie gerichtlich vor. Nach Einvernahme mehrerer Zeugen gibt das Gericht dem Vermieter Recht.

Birgit G. wird zur Herausgabe der Wohnung verurteilt und hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Diese wurden von der Rechtsschutz-Versicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht übernommen.