Beeinträchtigung der Abendruhe durch geplante soziale Einrichtung

Die Versicherungsnehmerin Rita D. aus G. kaufte sich eine Eigentumswohnung am Rande des Schwarzwaldes, um dort ihren Lebensabend zu verbringen.
Leider steht die Sache von Anfang an unter keinem guten Stern, da in der Anlage eine psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle für Alkohol- und Drogenprobleme eingerichtet wird.

Dagegen legt Rita D. mit Unterstützung ihrer Rechtsschutz-Versicherung Rechtsmittel ein, da sie erhebliche Belästigungen und Störungen befürchtet. Sämtliche Anträge und Rechtsmittel werden durch die Gerichte jedoch zurückgewiesen.

Die angefallenen Kosten trägt die Rechtsschutz-Versicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht. Die Gerichte halten die Befürchtungen, dass es zu erheblichen Beeinträchtigungen kommt, für unbegründet.