Unfall auf Mallorca

Fahrradunfall auf Mallorca


Im Urlaub auf Mallorca hatte der mitversicherte Ehemann einen Fahrradunfall und wurde erheblich verletzt. Es war deshalb erforderlich, Sach- und Personenschäden gegen den Unfallverursacher geltend zu machen.

!Hilfe vom Rechtsschutz-Versicherer

Der Rechtsschutz-Versicherer beauftragte für den Geschädigten eine deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Spanien mit der Vertretung.

Nach zähen Verhandlungen mit der Gegenseite und Beteiligung als zivilrechtlich Geschädigter im Strafverfahren gegen den Gegner (Adhäsionsverfahren) – im Rahmen dessen der Geschädigte sogar zur Untersuchung zum Gerichtsarzt nach Spanien reisen musste – konnte mit der Gegenseite eine Entschädigung in Höhe von 28.920 EUR vereinbart werden.

!Spanische Gebührenordnung

Anders als in Deutschland gibt es in Spanien nur Gebührenordnungen, die Mindestgebühren festlegen, so dass das Anwaltshonorar relativ frei festgesetzt werden kann.

Meist wird ein prozentualer Anteil aus dem Streitwert (oft bis zu 25 %) geltend gemacht. Die Kosten konnten nach spanischem Recht hier auch nicht von der Gegenseite gefordert werden.

Insgesamt entstanden Kosten für die Vertretung und Kosten für die Übersetzung notwendiger Unterlagen in die spanische Sprache. Von diesen konnte der Rechtsschutz-Versicherer die mitversicherte Person freistellen.