Internetabzocke Minderjähriger

Ihr minderjähriges Kind hat eine Rechnung über ca. 50 - 200 EUR bekommen, weil es im Internet einen Vertrag geschlossen haben soll.
Ihr Kind hat sich jedoch lediglich auf einer Web-Seite angemeldet, auf die Kostenpflichtigkeit wurde nur ganz versteckt hingewiesen.

Bekannte Beispiele hierfür sind Seiten über Ahnenforschung, Gedichte, Kochrezepte, Routenplaner u.v.m.

!Was können Sie tun?

Schicken Sie ein Einschreiben mit Rückschein an den Gegner mit folgenden Einwänden gegen die erhobene Forderung:
  • Sie sollten auf die Minderjährigkeit des Kindes hinweisen. Damit Verträge Minderjähriger wirksam sind, bedarf es der Zustimmung der Eltern. Diese wurde und wird auch nachträglich nicht erteilt.
  • Es liegt kein wirksamer Vertrag vor, da weder das Bewusstsein noch der Willen vorhanden war, einen Vertrag zu schließen. Es fehlen daher die für den Vertragsschluss notwendigen übereinstimmenden Willenserklärungen.
  • Hilfsweise sollte vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht werden. Es besteht bei Fernabsatzverträgen grds. ein 14-tätiges Widerrufsrecht. Über dieses Recht muss in Textform informiert werden. Ist keine Belehrung erfolgt, so läuft die Frist nicht an.
  • Hilfsweise sollte der Vertrag angefochten werden.
Falls mit einer Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser Forderung bei der Schufa gedroht wird, sollten Sie sich Ihrerseits rechtliche Schritte vorbehalten.