Zeckenbiss mit Folgen

Kerstin B. erkrankte nach einem Zeckenbiss schwer. Unter Hinweis auf eine amtsgerichtliche Entscheidung, wonach ein Zeckenbiss eine Unfallverletzung ist, machte sie Ansprüche gegenüber ihrer Unfallversicherung geltend. Diese verneinte jedoch ihre Eintrittspflicht.

Daraufhin übernahm der Rechtsschutz-Versicherer für die Klage von Kerstin B. Rechtsschutz. Das angerufene Gericht verneinte jedoch eine Eintrittspflicht des Unfallversicherers und wies die Klage von Kerstin B. ab.

Die von Kerstin B. zu tragenden Kosten wurden von der Rechtsschutz-Versicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht übernommen.