Sturz im OP- (und Gerichts-)Saal

Thomas S. wurde in einer Operation ein künstliches Hüftgelenk eingesetzt.

Die Operation verlief erfolgreich, jedoch das Umbetten vom Operationstisch auf das Krankenbett weniger – der Patient fiel zu Boden.

Bei den folgenden Untersuchungen, die für Thomas S. mit starken Schmerzen verbunden waren, stellte sich heraus, dass die neu eingesetzte künstliche Hüfte verschoben war, eine Fissur (Haarriss) im Bereich der Pfanne vorlag und insbesondere ein Nerv geschädigt war. Wenige Stunden später wurde erneut operiert. Die Nervenschädigung führte zu Lähmungserscheinungen im linken Bein. Dadurch wurde er in seiner beruflichen Tätigkeit zeitweise stark eingeschränkt und erlitt erhebliche finanzielle Verluste.

Thomas S. verlangte nun Schadensersatz und Schmerzensgeld, insgesamt fast 50.000 EUR. Das Gericht ordnete ein Sachverständigengutachten an, um den Zusammenhang zwischen dem Unfall und den Folgen abzuklären. Der Gutachter kam überraschend zu dem Schluss, dass die Nervenschädigung nicht auf den Sturz zurück zu führen ist.

Wie hilft der Rechtsschutz?

Im Prozess schloss Thomas S. mit Unterstützung eines Rechtsanwalts einen Vergleich mit dem Krankenhaus. Er erhielt zwar ein geringes Schmerzensgeld, musste aber auf den größten Teil seiner Ansprüche verzichten. Zusätzlich wurde er verpflichtet, einen erheblichen Teil der angefallenen Kosten zu übernehmen.
Die Rechtsschutzversicherung übernahm Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von insgesamt fast 15.000 EUR.
Dieser Fall ist über die Leistungsart „Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht“ versichert.
Diese ist in allen aktuellen Produkten der AUXILIA enthalten, die den Rechtsschutz für den Privat-Bereich enthalten.