Querschnittslähmung nach OP
Operation am Rückenmark
Wegen eines Blutgerinnsels wurde Norbert H. am Rückenmark operiert. Ihm wurde vor der Operation mitgeteilt, nach einer Wundbehandlung von 10 Tagen sowie einer Reha-Behandlung von vier Wochen könne er – so der Arzt wörtlich – "springen wie ein junger Hase".
Klage gegen die Klinik und den behandelnden Arzt
Seit der Operation ist Norbert H. querschnittgelähmt. Er hat die Klinik und den behandelnden Arzt auf Schadenersatz, Schmerzensgeld und Feststellung, dass sämtliche künftigen materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen sind, verklagt.
Der Streitwert betrug 250.000 EUR. Die Gegenseite wurde in I. Instanz zur Zahlung von 100.000 EUR verurteilt.
Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Berufung von Norbert H. blieb erfolglos.
Der Streitwert betrug 250.000 EUR. Die Gegenseite wurde in I. Instanz zur Zahlung von 100.000 EUR verurteilt.
Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Berufung von Norbert H. blieb erfolglos.
Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten durch die Rechtsschutz-Versicherung
Die von ihm zu tragenden Anwalts- und Gerichtskosten hat die Rechtsschutz-Versicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht übernommen.