Mangelnde ärztliche Betreuung
Der Sohn von Sabine N. wird bei der Geburt von den Ärzten im Krankenhaus mangelhaft betreut. Auch eine intensivmedizinische Behandlung glückt nicht. Das Kind wird zeitlebens ein schwerer Pflegefall bleiben.
Sabine N. möchte das Krankenhaus bzw. die behandelnden Ärzte in Regress nehmen. Die Aufwendungen für schon angefallene Pflegeleistungen durch Eltern, als auch eine angestellte Pflegekraft, Umbaukosten des Hauses, Therapiekosten und Pflegemittel betragen 1.522.356,72 EUR.
Im Prozess kann ein Verschulden der Ärzte nicht nachgewiesen werden. Sabine N. verliert; ihr werden die gesamten Kosten auferlegt.
Die Rechtsschutz-Versicherung hat die Gesamtkosten im Rahmen ihrer Eintrittspflicht übernommen.
Im Prozess kann ein Verschulden der Ärzte nicht nachgewiesen werden. Sabine N. verliert; ihr werden die gesamten Kosten auferlegt.
Die Rechtsschutz-Versicherung hat die Gesamtkosten im Rahmen ihrer Eintrittspflicht übernommen.