Invalidität nach Unfall
Unfall während einer Auslandsreise
Roland P. erlitt auf einer Auslandsreise einen Unfall, in dessen Folge eine Beinamputation indiziert war. Der Unfall wurde dem entsprechenden Unfallversicherer gemeldet. Die durch Attest festgestellte Invalidität wurde geltend gemacht.
Prüfung der Eintrittspflicht
Der Unfallversicherer prüfte die Eintrittspflicht aus dem Unfallversicherungsvertrag. Letztlich wurde die Eintrittspflicht verneint, da ein unfallbedingter Erstkörperschaden nicht nachgewiesen sei und die Kausalität bezweifelt wurde. Da die außergerichtlichen Bemühungen scheiterten kam es zur Klage mit einem Streitwert in Höhe von 214.700,42 EUR.
Auf Grund der schwierigen Beweislage sah das Gericht das erhebliche Prozessrisiko bei Roland P.
Das Gericht regte Vergleichsverhandlungen an. Die Parteien haben sich dahingehend verglichen, dass die Beklagte an Roland P. 60.000 EUR zahlt. Die Kostenquote lautet ¼ zu ¾ zugunsten der Beklagten.
Die Rechtsschutz-Versicherung hat die Kosten im Rahmen ihrer Eintrittspflicht übernommen.
Auf Grund der schwierigen Beweislage sah das Gericht das erhebliche Prozessrisiko bei Roland P.
Das Gericht regte Vergleichsverhandlungen an. Die Parteien haben sich dahingehend verglichen, dass die Beklagte an Roland P. 60.000 EUR zahlt. Die Kostenquote lautet ¼ zu ¾ zugunsten der Beklagten.
Die Rechtsschutz-Versicherung hat die Kosten im Rahmen ihrer Eintrittspflicht übernommen.