Gesundheitliche Probleme wegen Mobilfunksendeanlage

Auf dem Nachbargrundstück von Walter E. wurde eine große Mobilfunksendeanlage in Betrieb genommen. Wegen auftretender gesundheitlicher Probleme erhob Walter E. Klage gegen die Betreiberfirma sowie den Eigentümer des Nachbargrundstückes auf Unterlassung.

Das angerufene Landgericht kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten und die gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Walter E. nur unwesentlich seien. Sowohl das Berufungsgericht als auch der Bundesgerichtshof bestätigten das Urteil des Landgerichts.

Damit hatte Walter E. alle angefallenen Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen.

Die Rechtsschutz-Versicherung hat diese im Rahmen ihrer Eintrittspflicht übernommen.