Fehldiagnose mit schweren Folgen

Fehldiagnose durch den Arzt


Melanie S. (26) aus B. war kerngesund bis sie eines Tages am Bahnsteig mit dem rechten Fuß umknickte. Da sie auch Tage danach noch Schmerzen hatte, kaum gehen konnte und der Fuß immer noch angeschwollen war, ging sie zum Orthopäden.

Dieser diagnostizierte eine Bänderdehnung. Melanie S. bekam zunächst nur einen Verband. Weil die Beschwerden sich auch nach zwei Wochen kaum gebessert hatten und nunmehr auch noch die Wade schmerzte ging sie wieder zum Orthopäden.

Die Schmerzen in der Wade erklärte der Arzt mit einem Sehnenanriss. Er verschrieb Melanie S. eine Schiene, die sie Tag und Nacht tragen sollte. Das Bein wurde jedoch immer dicker und die Schmerzen (mittlerweile im ganzen Bein) immer schlimmer.

Melanie S. entschied sich einen anderen Orthopäden aufzusuchen. Dieser äußerte den Verdacht auf eine Thrombose und verwies sie an einen Internisten. Melanie S. wurde von dort ins Krankenhaus eingeliefert. Diagnose: 3-Etagen-Thrombose! Dies hatte der 1. Orthopäde leider nicht erkannt.

Melanie S. muss nun ihr Leben lang einen Kompressionsstrumpf tragen. Sollte sie eines Tages Kinder bekommen, wird es eine Risikoschwangerschaft.

!Ohne Rechtsschutzversicherung besteht ein erhebliches Kostenrisiko

Melanie S. hätte den Orthopäden wegen seines Behandlungsfehlers gerne auf Schmerzensgeld verklagt. Da der Arzt jedoch alle Schuld von sich weist, würden vor Gericht neben den Gerichts- und Rechtsanwaltskosten auch noch Kosten für ein Gutachten eines Sachverständigen anfallen. Diese wären erst einmal von Melanie S. zu bezahlen. Nur im Falle des Prozessgewinns bekäme sie die Kosten erstattet.
Melanie S. kann sich als Studentin dieses Gutachten, sowie die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten nicht leisten.