Behandlungsfehler bei der Geburt

Das mitversicherte Kind von Versicherungsnehmerin Daniela H. erlitt bei seiner Geburt durch einen ärztlichen Behandlungsfehler eine irreparable Schädigung im Schulter-/Oberarmbereich. Es blieb eine teilweise Behinderung zurück.

Daniela H. forderte Schadenersatz in Höhe von insgesamt 256.000 EUR vom Krankenhaus und dem behandelnden Arzt. Da diese sich weigerten zu zahlen, kam es zum Rechtsstreit. Die Klage wurde in der I. Instanz nach umfangreicher Beweisaufnahme abgewiesen; Daniela H. legte dagegen Berufung ein. Das Verfahren dauert noch an, eine Entscheidung in der II. Instanz ist noch nicht erfolgt.

Die angefallenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten wurden von der Rechtsschutz-Versicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht übernommen.