Unfall mit Paragleiter

Schon seit einigen Jahren geht Simone H. voller Leidenschaft ihrem Hobby, dem Paragleiten, nach.

Bei einem Flug in Österreich kollidierte sie mit einem Schüler einer Flugschule, der per Funk von einem Fluglehrer dirigiert wurde. Es kam zum Absturz mit erheblichen Körperschäden (inkomplette Querschnittslähmung).

Nachdem Flugschüler, Fluglehrer und Flugschule eine Haftung bestritten, wurde in Österreich ein Prozess eingeleitet. Dieser lief über mehrere Instanzen und endete zunächst damit, dass allein die Flugschule mit einem Zwischen- und Endurteil dem Grunde nach zu einer 50 prozentigen Haftung verurteilt wurde. Anschließend wurde die gerichtliche Auseinandersetzung noch wegen der Höhe der Entschädigung fortgesetzt und zuletzt einigte man sich vergleichsweise auf eine anteilige Gesamtentschädigung.

Die nach Abzug der durch die Gegenseite übernommenen anteiligen Kosten verbliebenen Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten wurden von der Rechtsschutz-Versicherung im Rahmen der Eintrittspflicht übernommen.