Unfall im Reitunterricht

Die jetzt 14-jährige Klägerin, das Kind des Versicherungsnehmers Wolfgang D., nimmt die Beklagte aus einem Reitunfall auf Schadenersatz aufgrund Verletzung vertraglicher Pflichten und Schmerzensgeld in Anspruch.

!Verletzung vertraglicher Pflichten

Die Beklagte betreibt einen Reitstall, in dem sie Kindern und Jugendlichen Reitunterricht erteilt. Die Klägerin war Reitanfängerin. An einer Reitstunde nahmen neben der Klägerin 12 weitere Kinder teil, die zum größten Teil ebenfalls Anfänger waren. Der Klägerin wurde ein Pony zugeteilt, das als unzuverlässig bekannt war.

Die Reitstunde wurde von der Beklagten geleitet, die sich vor Beginn des Ausritts nicht davon überzeugte, dass die Pferde ordnungsgemäß gesattelt waren. Während des Ausrittes bestand sie darauf, die zugelassenen Wege zu verlassen und querfeldein zu reiten. Ferner wies sie die unerfahrenen Kinder an, während des Ausrittes zu galoppieren. Hierbei gingen mehrere Ponys durch, darunter das der Klägerin.

Das Pony kam mitsamt der Klägerin zu Fall. Dabei ist die Klägerin unter das Tier geraten und mit dem Kopf auf einen Asphaltweg aufgeschlagen. Sie erlitt hierbei lebensgefährliche Verletzungen, ist seit dem Sturz nicht mehr ansprechbar und lag mehrere Wochen im Koma. Die behandelnden Ärzte gehen von dauernder 100%iger Invalidität aus. Derzeit liegt die Klägerin im Wachkoma.

!Klage gegen die Reitlehrerin

Mit der Klage wurden gegen die Beklagte Ansprüche in Höhe von 595.000 EUR geltend gemacht, wobei das Schmerzensgeld bereits 400.000 EUR betrug.

!Beendigung des Falls mit einem Vergleich

Nach Anhörung zahlreicher Zeugen wurde ein Vergleich geschlossen.
Die Beklagte zahlte an die Klägerin 100.000 EUR. Die Kosten wurden zu 5/6 der Klägerin auferlegt (Verhältnis Obsiegen zum Unterliegen), die von der Rechtsschutz-Versicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht getragen wurden.