Messer in Tiefkühlgericht gefunden
Die Versicherungsnehmerin Sylvia W. kaufte in einem Supermarkt eine Packung eines Tiefkühlgerichts.
Nach der Zubereitung musste sie unmittelbar vor dem Verzehr feststellen, dass sich ein größeres Stück eines scharf geschliffenen Messers, welches auch noch mit Gewürz bestäubt und somit kaum sichtbar war, auf ihrer Gabel befand.
Die Vorstellung, dieses Messerteil zu verschlucken und dadurch entsprechende Verletzungen zu erleiden, führte zu schweren Angstzuständen und weiteren schock bedingten psychischen Beeinträchtigungen über einen langen Zeitraum.
Forderung von Schmerzensgeld
Von Sylvia W. wird ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 6.000 EUR geltend gemacht, für den die Rechtsschutz-Versicherung den Kostenschutz übernimmt.
Im Vergleichswege kann Sylvia W. von ihrem Anspruch 3.000 EUR realisieren.
Die Rechtsschutz-Versicherung hat die Kosten für die außergerichtlichen Bemühungen des eigenen Rechtsanwalts im Rahmen ihrer Eintrittspflicht übernommen.
Im Vergleichswege kann Sylvia W. von ihrem Anspruch 3.000 EUR realisieren.
Die Rechtsschutz-Versicherung hat die Kosten für die außergerichtlichen Bemühungen des eigenen Rechtsanwalts im Rahmen ihrer Eintrittspflicht übernommen.