Geschenkgutscheine

Viele schenken gerne einen "Gutschein".
Ob an Geburtstagen, Weihnachten oder als kleines Dankeschön.
Doch viele Gutscheine besitzen nur eine kurze Einlösezeit!

!Frist zur Einlösung des Gutscheins

Für die ausgegebenen Geschenkgutscheine wird jedoch oftmals in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bestimmt, dass die Gutscheine nur innerhalb eines Jahres ab Ausstellung eingelöst werden können. Ist diese Klausel wirksam?

!Oberlandgericht München hält Verfallsklausel für unwirksam

Die Klage eines Verbraucherschutzverbandes gegen einen Internet-Versandhändler, der dies für die von ihm ausgegebenen Gutscheine in seinen AGB generell festlegte, hatte Erfolg.

Das OLG München entschied in einem Urteil vom 17.01.08 (Az: 29 U 3193/07), dass diese Klausel wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam sei. Das Gericht ging dabei vom gesetzlichen Leitbild aus, nach dem Ansprüche in der Regel frühestens nach drei Jahren verjähren.

Der in diesem Fall verklagte Händler konnte die kurze Frist auch nicht mit seinem Einwand eines erhöhten Verwaltungs- und Bilanzierungsaufwands rechtfertigen. Die weitere Verwendung der betroffenen AGB-Klausel wurde untersagt.