Verzweiflung über Trennung
Aus Verzweiflung über die Trennung von seiner Frau suchte Peter K. eine Wahrsagerin auf.
Diese benötigte zur Rückgewinnung der Frau die Hilfe weiterer Wahrsager aus Marokko, wofür Peter K. aufzukommen hatte. Da jedoch die Frau nach Angaben der Wahrsagerin bei einem Gegenmagier war, konnten auch die Wahrsager aus Marokko nichts ausrichten. Vielmehr sollte der Gegenmagier mittels Bezahlung zur Mithilfe überredet werden.
Peter K. zahlte insgesamt 54.000 EUR an die Wahrsagerin und Ihre Mithelfer, ohne Erfolg. Daraufhin verlangte er sein Geld zurück. Das angerufene Gericht hörte zahlreiche Zeugen. Auf Grund widersprüchlicher Zeugenaussagen konnte Peter K. jedoch die Bezahlung des Betrages von 54.000 EUR nicht beweisen. Das Gericht wies die Klage daher ab.
Die von Peter K. zu tragenden Kosten wurden von seiner Rechtsschutz-Versicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht übernommen.
Die von Peter K. zu tragenden Kosten wurden von seiner Rechtsschutz-Versicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht übernommen.