Verkehrsunfall mit Todesfolge
Beim Überholen eines Fahrzeuges stieß der volljährige Sohn des Versicherungsnehmers Franz H., der sich noch in Ausbildung befindet, mit einem entgegen kommenden Fahrzeug zusammen, in dem zwei Menschen starben.
Strafbefehl: fahrlässige Tötung
Gegen ihn ergeht ein Strafbefehl, in dem er beschuldigt wird, durch Fahrlässigkeit den Tod zweier Menschen verursacht zu haben, strafbar als fahrlässige Tötung.
Gegen ihn wird eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu je 35,00 €, also eine Gesamtstrafe von 3.500,00 € verhängt. Nach Durchführung der Hauptverhandlung, in der mehrere Zeugen vernommen werden, wird der Sohn von Franz H. zu einer Geldstrafe von 85 Tagessätzen zu je 20,00 €, d.h. einer Gesamtstrafe von nur noch 1.700,00 € verurteilt.
Die angefallenen Anwalts- und Gerichtskosten wurden von der Rechtsschutz-Versicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht getragen.
Gegen ihn wird eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu je 35,00 €, also eine Gesamtstrafe von 3.500,00 € verhängt. Nach Durchführung der Hauptverhandlung, in der mehrere Zeugen vernommen werden, wird der Sohn von Franz H. zu einer Geldstrafe von 85 Tagessätzen zu je 20,00 €, d.h. einer Gesamtstrafe von nur noch 1.700,00 € verurteilt.
Die angefallenen Anwalts- und Gerichtskosten wurden von der Rechtsschutz-Versicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht getragen.