Tödlicher Verkehrsunfall
Martin E. verursachte mit seinem Fahrzeug einen tödlichen Verkehrsunfall.
Es erfolgte eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung. Darüber hinaus erhob die Witwe des Getöteten Nebenklage.
Nach Durchführung der Hauptverhandlung wurde der Fahrer zu einer Geldstrafe verurteilt.
Die Kosten für die Verteidigung wurden von der Rechtsschutz-Versicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht übernommen.
Die Kosten für die Verteidigung wurden von der Rechtsschutz-Versicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht übernommen.