Motorschaden nach Gasanlageneinbau

Einbau einer Gasanlage in den PKW


Patrick K. ließ in seinen Pkw eine Gasanlage einbauen. Nach Fertigstellung musste er aber feststellen, dass zwei Zylinder des Motors keine Leistung mehr erbrachten. Dies war nach Auskunft einer Reparaturwerkstatt auf den fehlerhaften Einbau der Gasanlage zurückzuführen.

!Beweissicherungsverfahren mit schlechtem Ergebnis

Nachdem von der Gegenseite Mängel an der eingebauten Gasanlage bestritten und jegliche Haftung abgelehnt wurde, übernahm die Rechtsschutz-Versicherung für ein selbständiges Beweissicherungsverfahren Rechtsschutz.
Dies ergab allerdings, dass zwischen der Gasumrüstung und dem aufgetretenen Schaden kein Zusammenhang bestand, so dass Patrick K. keine weiteren Ansprüche geltend machen konnte.

Die angefallenen Anwalts- und Sachverständigenkosten wurden von der Rechtsschutz-Versicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht übernommen.