Kapitaler Motorschaden

Zündkerzenwechsel mit Folgen


Nach dem Einbau neuer Zündkerzen kam es am Pkw von Bastian R. zu einem kapitalen Motorschaden.

Dieser machte geltend, dass eine der neuen Zündkerzen abgeplatzt bzw. abgeschmolzen sei und dadurch den Motorschaden verursacht habe.

!Das Beweissicherungsverfahren gibt Aufschluss

Nachdem von der Gegenseite jegliche Haftung abgelehnt wurde, übernahm seine Rechtsschutz-Versicherung für ein selbständiges Beweissicherungsverfahren Versicherungsschutz. Dieses ergab allerdings, dass der Motorschaden nicht durch die neuen Zündkerzen verursacht wurde, so dass Bastian R. keine weiteren Ansprüche geltend machen konnte.

Die Rechtsschutz-Versicherung hat im Rahmen ihrer Eintrittspflicht die angefallenen Anwalts- und Gerichtskosten übernommen.