Fußgänger von Taxi erfasst

Alexander M. wurde als Fußgänger beim Überqueren einer Straße von einem Taxi angefahren und schwer verletzt.
Es bestand mehr als fünf Jahre Erwerbsminderung. Die Unfallfolgen dauerten weiter an und Folgeschäden waren zu befürchten.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlte nur 22.000 EUR Schmerzensgeld.

!Vorgehen von Alexander M. und Verfahrensausgang

Alexander M. klagte auf Zahlung eines weiteren angemessenen Schmerzensgeldes sowie Feststellung, dass die Haftpflichtversicherung verpflichtet sei, ihm auch weitere materielle zukünftige Schäden zu ersetzen.

Im erstinstanzlichen Verfahren konnte Alexander M. seine Ansprüche teilweise, im Berufungsverfahren vollständig durchsetzen. Das komplette Verfahren dauerte vom Zeitpunkt des Unfalls an neun Jahre.

Im Rahmen der Verfahren wurden von der Rechtsschutz-Versicherung die Kosten verauslagt.

Nachdem Alexander M. in II. Instanz obsiegt hatte, wurden diese Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zurückerstattet.

Ohne Rechtsschutzversicherung hätte der Geschädigte den Prozess jedoch nicht führen können, da er selbst nicht in der Lage gewesen wäre, die erforderlichen Vorschusszahlungen zu leisten.