Auffahrunfall mit Folgen
Das Fahrzeug von Stephanie N. wurde bei einem Verkehrsunfall von einem von hinten kommenden PKW gerammt.
Dabei wurde sie erheblich verletzt und ihr Fahrzeug schwer beschädigt.
Obwohl die gegnerische Haftpflichtversicherung den Schaden am PKW von Stephanie N. in vollem Umfang übernahm, wurde die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes abgelehnt. In der Folge erhob Stephanie N. Klage auf Zahlung von 10.000 EUR. Aufgrund des vom Gericht eingeholten Sachverständigengutachtens schlossen die Parteien einen Vergleich, wonach die Gegenseite 5.000 EUR bei Kostenaufhebung an Stephanie N. zahlt.
Die auf Stephanie N. entfallenden anteiligen Kosten wurden von der Rechtsschutz-Versicherung im Rahmen der Eintrittspflicht übernommen.
Die auf Stephanie N. entfallenden anteiligen Kosten wurden von der Rechtsschutz-Versicherung im Rahmen der Eintrittspflicht übernommen.