Auffahrunfall nach scharfem Abbremsen an gelber Ampel
Tagtäglich kommt es auf Deutschlands Straßen zu unzähligen Unfällen. Egal, ob zwischen Fußgänger und Autofahrer, zwei Kraftfahrzeugführern oder mit Fahrradfahrern – meist wird ein Aufprall teuer. Oft kann man dann seine Ansprüche auf Schadenersatz erst mit Hilfe eines Rechtsanwaltes durchsetzen. Manchmal muss man sich aber auch selbst gegen ein Bußgeld oder eine angebliche Straftat zur Wehr setzen.
Für solche Fälle ist es nur empfehlenswert, eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen zu haben, die bei möglichen Verkehrsproblemen eingreift. Wieso sollte man sich noch um Kosten kümmern müssen, die man sich mit einer entsprechenden Versicherung auch hätte ersparen können?
Häufig wird über Ordnungswidrigkeiten oder Unfälle in Bezug auf die Ampelschaltung gestritten. Nicht nur, wenn man zu einer Geldbuße wegen über "Rot" fahren verdonnert wird, möchte man sich dagegen wehren können. Ernster wird es, wenn es wegen der Ampelschaltung zu einem Unfall, genauer gesagt Auffahrunfall, kommt. Und dies ist keine Seltenheit. Fährt man auf eine Ampel zu und schaltet sie von "Grün" auf "Gelb" stellt sich für einen meist die Frage, ob man es noch rechtzeitig schafft, ohne bei "Rot" die Straße zu überqueren. Sicherheitshalber bremst man ab. Eine falsche Entscheidung? Die gängige Rechtsprechung verneint dies.
Ein Fahrzeugführer darf sein Fahrzeug bei einem Wechsel der Lichtzeichen von "Grün" auf "Gelb" abbremsen, auch dann, wenn hinter ihm weitere Fahrzeuge fahren. Denn ein Autofahrer darf sich darauf verlassen, dass sich die Fahrer hinter ihm an die Verkehrsregeln halten, indem sie einen ausreichenden Sicherheitsabstand wahren und so einen Auffahrunfall vermeiden.
Häufig wird über Ordnungswidrigkeiten oder Unfälle in Bezug auf die Ampelschaltung gestritten. Nicht nur, wenn man zu einer Geldbuße wegen über "Rot" fahren verdonnert wird, möchte man sich dagegen wehren können. Ernster wird es, wenn es wegen der Ampelschaltung zu einem Unfall, genauer gesagt Auffahrunfall, kommt. Und dies ist keine Seltenheit. Fährt man auf eine Ampel zu und schaltet sie von "Grün" auf "Gelb" stellt sich für einen meist die Frage, ob man es noch rechtzeitig schafft, ohne bei "Rot" die Straße zu überqueren. Sicherheitshalber bremst man ab. Eine falsche Entscheidung? Die gängige Rechtsprechung verneint dies.
Ein Fahrzeugführer darf sein Fahrzeug bei einem Wechsel der Lichtzeichen von "Grün" auf "Gelb" abbremsen, auch dann, wenn hinter ihm weitere Fahrzeuge fahren. Denn ein Autofahrer darf sich darauf verlassen, dass sich die Fahrer hinter ihm an die Verkehrsregeln halten, indem sie einen ausreichenden Sicherheitsabstand wahren und so einen Auffahrunfall vermeiden.
Fazit
Oft wird also im Verkehrsbereich gestritten. Für die Geltendmachung Ihrer eigenen Schadenersatzansprüche sowie für die Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ist es daher sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung zu haben. Sorgen Sie deshalb vor und denken Sie daran, rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen!