Mobbing – ein allgegenwärtiges Problem

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz kann manchen an die "Substanz" gehen.
Richtig schlimm wird es, wenn sich diese psychischen Belastungen zum so genannten "Mobbing" entwickeln.

!Nicht alles ist gleich Mobbing

Dabei ist nicht jeder vermeintlich böse Blick eines Kollegen oder mal ein nicht erfolgter Gruß auf dem Flur gleich als Mobbing zu qualifizieren.
Selbst eine einmalige Beleidigung oder eine einmalige, ungerechtfertigte Abmahnung stellt kein Mobbing dar.
Auch liegt kein Mobbing vor, wenn der Arbeitgeber lediglich von seinem Weisungsrecht Gebrauch macht.

Mobbing erfordert vielmehr eine gewisse Dauerhaftigkeit und Systematik.

!Definition des Bundesarbeitsgerichts

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat Mobbing als systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte bezeichnet.

Nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hat es für die Umschreibung des Begriffs des Mobbing die Definition einer benachteiligenden Belästigung nach § 3 Abs. 3 AGG herangezogen.
Danach sei Mobbing gekennzeichnet von unerwünschten Verhaltensweisen, die bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird (BAG Urteil vom 25.10.07 8 AZR 593/06).

Nach dieser Definition müssen also Mobbing-Opfer während eines bestimmten Mindestzeitraums mindestens einmal wöchentlich unqualifiziert angegriffen werden. Dabei dürfte wohl eine Dauer von 6 Monaten zu kurz sein.

!Was können Sie tun?

Summieren sich unbegründete Vorwürfe, Anfeindungen, Schikanen oder Diskriminierungen über einen entsprechend langen Zeitraum und tauchen diese mit einer gewissen Regelmäßigkeit auf, sollten Sie ein Mobbing-Tagebuch führen. Denn die Beweislast liegt beim Mobbing-Opfer.

Sie müssen also nachweisen, dass Ihr Persönlichkeitsrecht und Ihre Würde systematisch verletzt wurden. Führen Sie daher ein Mobbing-Tagebuch so genau wie möglich, also unter Angabe von Datum, Zeit, Art des Übergriffs und Person der Übergreifenden.

Erst wenn Sie über einen entsprechend langen Zeitraum genügend "Beweise" gesammelt haben, besteht eine Chance sich gegen Mobbing zur Wehr zu setzen.