Kündigungsschutzklage

Nach über 20-jähriger Betriebszugehörigkeit wird Günther P. gekündigt.
Dieser erhebt Kündigungsschutzklage.
Vor dem Arbeitsgericht einigen sich die Parteien auf eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung. Die bei dem für Günther P.´s tätigen Rechtsanwalt angefallenen Kosten, wurden von der Rechtsschutz-Versicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht übernommen.

!Hinweis

Im Arbeitsgerichtsverfahren trägt in der I. Instanz jede Partei, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, ihre eigenen Anwaltskosten.