Immer Ärger mit dem Chef. . .

Arbeitsgerichtsprozesse verursachen erhebliche Kosten. Bei den Rechtsschutz-Versicherern ist der sogenannte "Arbeits-Rechtsschutz" so auch seit Jahren eine der kostenträchtigsten Leistungsarten. Und dies hängt nicht nur mit der über die letzten Jahre bestehenden schlechten wirtschaftlichen Lage zusammen, sondern vor allem auch damit, dass es in arbeitsgerichtlichen Prozessen in erster Instanz keine Kostenerstattung gibt.

Selbst wenn Sie also den Prozess gewinnen, bekommen Sie Ihre Rechtsanwaltskosten nicht erstattet!
Zwar sind in arbeitsgerichtlichen Prozessen die Gerichtsgebühren meist überschaubar und entfallen bei Abschluss eines Vergleiches vor Gericht sogar ganz. Die Kosten Ihres Rechtsanwaltes richten sich jedoch nach dem Streitwert.

!Schnell kann’s gehen. . .

Und wie schnell kann es heutzutage zu einer Kündigung kommen! Selbst in Großbetrieben sind Sie vor einer betriebsbedingten Kündigung nicht mehr sicher. Denken Sie doch nur an all die Schlagzeilen der letzten Monate im Zuge der Finanzkrise. Ist in diesen Fällen z.B. die Sozialauswahl korrekt? Oder gibt es etwa einen jüngeren Kollegen, der keine betriebsbedingte Kündigung erhalten hat?

Wenn Sie als Arbeitnehmer beispielsweise geltend machen wollen, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt und auf Sie das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, so müssen Sie nach dem Gesetz innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Allein in diesem Fall beträgt der Streitwert bereits drei Bruttomonatsgehälter.

!Kündigungsschutzklage – auch eine Kostenfrage

Nehmen wir einmal an, Sie verdienen 3.100 EUR brutto im Monat. Dann wäre der Streitwert für eine Kündigungsschutzklage also 9.300 EUR. Einigen Sie sich dann vor Gericht mit Ihrem Chef, so entstehen Ihnen Rechtsanwaltskosten einschließlich Mehrwertsteuer von 2.047,99 EUR! Überlegen Sie sich doch mal, was Sie netto im Monat rausbekommen.

Und oftmals bleibt es leider nicht bei einem Prozess. Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber trotz vergleichsweiser Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Kündigungsschutzprozess nun kein ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis ausgestellt? Der Arbeitgeber ist zu entsprechenden Änderungen nicht bereit? Oder rechnet er Ihren Lohn bis zum Beendigungszeitpunkt nicht vollständig ab? Schon stehen Sie möglicherweise wieder vor Gericht.

Sie sehen selbst wie wichtig in diesen genannten Fällen eine Rechtsschutz-Versicherung ist. Vertrauen Sie nicht darauf, dass Ihnen so etwas nicht passiert, sorgen Sie lieber vor!