Übrigens, der Vorwurf des Betruges ist als reines Vorsatzdelikt im normalen Straf-Rechtsschutz nicht versichert.
Versicherungsschutz besteht nur über den Spezial-Straf-Rechtsschutz.
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz kann optional abgeschlossen werden und ist in den aktuellen Produkten der AUXILIA JUR-Linie enthalten.
BAföG-Antrag wird zum Bumerang
Nach ihrem Abitur begann Tanja K. ihr Studium.
Sie hat dafür beim Amt für Ausbildungsförderung Leistungen nach dem Bundesausbildungsgesetz (BAföG) beantragt.
In ihrem Antrag gab sie an, über kein Vermögen zu verfügen und das BAföG-Amt bewilligte die Leistungen.
Nach ein paar Monaten des Studiums wurden plötzlich die gezahlten Leistungen zurückgefordert und das BAföG-Amt stellte Strafanzeige gegen Tanja K.
Die Strafanzeige wurde damit begründet, dass sie entgegen ihren Angaben doch über Vermögen verfüge. Das hat sich nach dem automatisierten Datenabgleich (§ 45d EStG) mit dem Bundeszentralamt für Steuern herausgestellt. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Betruges.
Hintergrund war, dass der Vater von Tanja K. zur steuerlichen Optimierung kleinere Geldanlagen im Namen der Tochter getätigt hatte. Diese Geldgeschäfte erweckten den Eindruck, dass die Tochter zum Zeitpunkt der BAföG-Antragsstellung über Vermögen verfügte.
Die Strafanzeige wurde damit begründet, dass sie entgegen ihren Angaben doch über Vermögen verfüge. Das hat sich nach dem automatisierten Datenabgleich (§ 45d EStG) mit dem Bundeszentralamt für Steuern herausgestellt. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Betruges.
Hintergrund war, dass der Vater von Tanja K. zur steuerlichen Optimierung kleinere Geldanlagen im Namen der Tochter getätigt hatte. Diese Geldgeschäfte erweckten den Eindruck, dass die Tochter zum Zeitpunkt der BAföG-Antragsstellung über Vermögen verfügte.
Wie hilft der Rechtsschutz?
Der Sachverhalt musste in zum Teil stundenlangen Besprechungen bei einem spezialisierten Rechtsanwalt mit Tanja K. und Ihrem Vater aufbereitet werden. Für verschiedene Leistungszeiträume mussten alternative Leistungsberechnungen aufgrund der Freibeträge vorgenommen werden.
Die gute Vorbereitung führte dazu, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 250 EUR nach § 153 StPO eingestellt wurde.
Die gute Vorbereitung führte dazu, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 250 EUR nach § 153 StPO eingestellt wurde.